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   ArbG Frankfurt/Main, 13.09.2000 - 9 Ca 7063/99   

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https://dejure.org/2000,26265
ArbG Frankfurt/Main, 13.09.2000 - 9 Ca 7063/99 (https://dejure.org/2000,26265)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.09.2000 - 9 Ca 7063/99 (https://dejure.org/2000,26265)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. September 2000 - 9 Ca 7063/99 (https://dejure.org/2000,26265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung; Absicherung rückständiger Vergütung durch Insolvenzgeld ; Zumutbarkeit der Einhaltung der Kündigungsfrist ; Verdrängung vertraglich vereinbarter ündigungsfristen durch die Regelung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 86
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 417/83

    Arbeitsverweigerung in Konkursnähe - § 626 BGB, Zurückbehaltungsrecht, § 273, §

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.09.2000 - 9 Ca 7063/99
    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BAG zum Konkursausfallgeld (NZA 1985, 355) hält sie wegen der unterschiedlichen Zielrichtung der InsO für auf das Insolvenzgeld nicht anwendbar.
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 425/98

    Kündigungsfrist im Konkurs

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.09.2000 - 9 Ca 7063/99
    Die Auslegung von Gesetzen hat sich zunächst am Wortlaut zu orientieren (BAG U. v. 03.12.1998-2 AZR 425/98 NZA 1999, 425).
  • LAG Köln, 26.03.1998 - 10 Sa 1437/97

    Kündigung durch den Konkursverwalter, maßgebliche Kündigungsfrist

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.09.2000 - 9 Ca 7063/99
    Dies führt jedoch entgegen LAG Köln (u. v. 26.03.1998-10 Sa 1437/97 LAGE § 113 InsO Nr. 3) und LAG Ham (U. v. 27.03.1998-15 Sa 2137/97 LAGE § 113 InsO Nr. 5) nicht dazu, dass vertraglich vereinbarte gleich lange oder längere Kündigungsfristen durch die gesetzliche verdrängt werden.
  • LAG Hamm, 27.03.1998 - 15 Sa 2137/97

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung ; Bemessung der Kündigungsfrist im

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.09.2000 - 9 Ca 7063/99
    Dies führt jedoch entgegen LAG Köln (u. v. 26.03.1998-10 Sa 1437/97 LAGE § 113 InsO Nr. 3) und LAG Ham (U. v. 27.03.1998-15 Sa 2137/97 LAGE § 113 InsO Nr. 5) nicht dazu, dass vertraglich vereinbarte gleich lange oder längere Kündigungsfristen durch die gesetzliche verdrängt werden.
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