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ArbG Frankfurt/Main, 13.09.2000 - 9 Ca 7063/99 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. September 2000 - 9 Ca 7063/99 (https://dejure.org/2000,26265)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung; Absicherung rückständiger Vergütung durch Insolvenzgeld ; Zumutbarkeit der Einhaltung der Kündigungsfrist ; Verdrängung vertraglich vereinbarter ündigungsfristen durch die Regelung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2001, 86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 417/83
Arbeitsverweigerung in Konkursnähe - § 626 BGB, Zurückbehaltungsrecht, § 273, § …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.09.2000 - 9 Ca 7063/99
Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BAG zum Konkursausfallgeld (NZA 1985, 355) hält sie wegen der unterschiedlichen Zielrichtung der InsO für auf das Insolvenzgeld nicht anwendbar. - BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 425/98
Kündigungsfrist im Konkurs
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.09.2000 - 9 Ca 7063/99
Die Auslegung von Gesetzen hat sich zunächst am Wortlaut zu orientieren (BAG U. v. 03.12.1998-2 AZR 425/98 NZA 1999, 425). - LAG Köln, 26.03.1998 - 10 Sa 1437/97
Kündigung durch den Konkursverwalter, maßgebliche Kündigungsfrist
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.09.2000 - 9 Ca 7063/99
Dies führt jedoch entgegen LAG Köln (u. v. 26.03.1998-10 Sa 1437/97 LAGE § 113 InsO Nr. 3) und LAG Ham (U. v. 27.03.1998-15 Sa 2137/97 LAGE § 113 InsO Nr. 5) nicht dazu, dass vertraglich vereinbarte gleich lange oder längere Kündigungsfristen durch die gesetzliche verdrängt werden. - LAG Hamm, 27.03.1998 - 15 Sa 2137/97
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung ; Bemessung der Kündigungsfrist im …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.09.2000 - 9 Ca 7063/99
Dies führt jedoch entgegen LAG Köln (u. v. 26.03.1998-10 Sa 1437/97 LAGE § 113 InsO Nr. 3) und LAG Ham (U. v. 27.03.1998-15 Sa 2137/97 LAGE § 113 InsO Nr. 5) nicht dazu, dass vertraglich vereinbarte gleich lange oder längere Kündigungsfristen durch die gesetzliche verdrängt werden.